Das Internationale Privatrecht der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des nationalen Rechts, der entscheidet, welches Recht inländische Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben.
Die Kanzlei Gläser Selenberg bearbeiten verschiedenste Sachverhalte mit Auslandsberührung mit spanischsprachigen Ländern und werden dabei sowohl im Inland für überwiegend spanische Unternehmen als auch im Ausland für deutschsprachige Mandanten tätig. Hierbei verfügt die Kanzlei über ein Netz von gewachsenen Vertrauensbeziehungen zu spanischen und lateinamerikanischen Anwälten und Wirtschaftsprüfern.
Die Kanzlei verfügt über Erfahrung auf dem spanischen Immobiliensektor sowie bei Erbfällen mit Auslandsberührung und betreuen deutschsprachige Mandanten bei Rechtsangelegenheiten in Spanien. Für eine sachgerechte Vertretung ihrer Mandanten ist den Rechtsanwälten der Kanzlei Gläser Selenberg kein Weg zu weit. Wenn es nötig ist, begleiten wir Sie auch vor Ort im spanischsprachigen Ausland bzw. werden dort Ihre Termine für Sie wahrnehmen.
Für spanische und lateinamerikanische Unternehmen wird die Kanzlei Gläser Selenberg überwiegend im Forderungseinzug, bei der Vollstreckung ausländischer Urteile im Inland und bei grenzüberschreitenden Handelsvertreterbeziehungen tätig.